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   BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22   

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https://dejure.org/2023,14979
BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22 (https://dejure.org/2023,14979)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2023 - 2 StR 320/22 (https://dejure.org/2023,14979)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 (https://dejure.org/2023,14979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu fliehen, maßgeblicher Zeitpunkt, kein heimliches Vorgehen notwendig, Vorkehrungen des Täters, Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung; niedrige Beweggründe)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arglos ist, wer nicht mehr fliehen kann: Zur Frage "Mord oder Totschlag?" bei Tötung einer Beifahrerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 545
  • StV 2024, 107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00

    Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609, 610).

    So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609, 610).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
    Damit, ob die auf dem Beifahrersitz des Kleinwagens sitzende Geschädigte an diesem - naheliegend abgelegenen - Tatort bei einer gegebenenfalls noch vor Schussabgabe erfolgten Bedrohung mit der Schusswaffe überhaupt eine Möglichkeit zur Flucht oder Verteidigung hatte, hätte sich das Landgericht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 5 StR 545/01, NStZ 2002, 368); dies hat es aufgrund seines rechtsfehlerhaften Verständnisses des Mordmerkmals der Heimtücke verkannt.
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
    Ob das Opfer zu Beginn des Tötungsangriffs noch arglos war, ist in dieser Sachverhaltskonstellation ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 mwN).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
    So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Der Angriff beginnt allerdings nicht erst mit der eigentlichen Tötungshandlung, sondern umfasst auch die unmittelbar davor liegende Phase (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 mwN).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 11 mwN).

    Ein Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 und vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 Rn. 23; jeweils mwN).

  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    Arglos ist ein Tatopfer, das bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 10 ff.; Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 12 mwN).
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